Mieterselbstauskunft digital erfassen

Link teilen, digitale Selbstauskünfte empfangen. Standardisierte Abfrage nur zulässiger Daten - direkt per E-Mail mit allen Nachweisen.

TLS-gesichertPflichtfelder & ValidierungKein öffentliches ListingUploads (5 Dateien / 4 MB)
Mieterselbstauskunft
Jana Keller
Verifiziert
Objekt
Lindenallee 18, 2. OG
Ref: LA18-24-02 · HH-Nord
Kontakt
jana.keller@bsp.de
+49 171 123 4567
Beruf / Stand
UX Designerin
Unbefristet · Ledig
Einkommen
3.600 € netto/mtl.
Einzugstermin
01.06.2025
Anlagen (2)
SCHUFA_Auskunft_Jana.pdf
1.2 MB · Bonitätscheck positiv
Gehaltsnachweis_Mai.pdf
0.8 MB · Verifiziert
Erstellt am 10.12.2025
Digital signiert

Datensouveränität

Deine Daten verlassen dein Gerät erst, wenn du es willst. Keine Speicherung auf Vorrat – du behältst die Kontrolle.

Nur zulässige Fragen

Unser Formular basiert auf der aktuellen Rechtsprechung und fragt nur, was Vermieter wissen dürfen.

Akzeptiert

Standardisiertes Format, das von Hausverwaltungen und privaten Vermietern gleichermaßen akzeptiert wird.

So funktioniert's in 3 Schritten

Formular erstellen, Link teilen, Antworten empfangen.

1

Objekt & E-Mail hinterlegen

Titel/Referenz eintragen, Zustelladresse wählen.

2

Link teilen

Per Mail/Messenger versenden, kein öffentliches Listing.

3

Mieter füllt aus & bestätigt

Pflichtfelder, Uploads, Einwilligung, Bestätigung.

Vorteile für Vermieter

Weniger Rückfragen, schnellere Auswahl, sauber dokumentiert.

Keine Handschrift entziffern

Alle Angaben digital lesbar, kein Abtippen mehr.

Kein Scannen nötig

Unterlagen kommen direkt digital an – ohne Scanner.

Copy & Paste in den Mietvertrag

Daten direkt übernehmen, vermeidet Tippfehler.

Digitale Ablage & Suche

Im Objektordner speichern und per Suche sofort finden.

Mobiler Zugriff

Unterlagen auch unterwegs oder im Homeoffice prüfen.

DSGVO-konform löschen

Rückstandslos per Klick statt Papier schreddern.

Schnell weiterleiten

Einfache Abstimmung mit Miteigentümern oder Verwaltung.

Vergleich am Bildschirm

Bewerber nebeneinanderlegen und besser beurteilen.

Tempo & Vorauswahl

Schnelles Sortieren in A-/B-Liste und Absage-Ordner.

Kommunikation direkt aus der Mail

Sofort antworten, Einladungen oder Rückfragen senden.

Vollständige Anhänge

Digitale Nachweise gehen nicht verloren und bleiben zugeordnet.

Moderner Eindruck

Digitaler Prozess wirkt organisiert und professionell.

Funktionsumfang & Details

Was unser Tool für Sie leistet – von Validierung bis Upload.

Standardisierte Pflichtfelder

Identität, Kontakt, Adresse, Beschäftigung & Einkommen klar gekennzeichnet.

Objektbezug im Betreff

Titel und Referenz wandern automatisch in den E-Mail-Betreff.

Uploads & Mitbewohner

Bis zu 5 Nachweise (PDF/JPG/PNG) und Co-Mieter Felder in einem Durchlauf.

Einwilligung & Hinweise

DSGVO-Einwilligung, Signaturhinweis und Löschhinweis bereits integriert.

Zustellung per E-Mail

Eingaben landen direkt in Ihrer Benachrichtigungs-Adresse – kein Login nötig.

Geteilte Links

Kein öffentliches Listing, eindeutige Links pro Formular-Link.

Mobil & Desktop

Voll responsiv – bequem am Handy oder Laptop ausfüllen lassen.

Für Teams & Makler

Referenzen pro Objekt und klare Zuordnung für Maklerbüros.

Portfolio-fähig

Auch für mehrere Objekte nutzbar, sauber getrennt pro Link.

Für wen eignet sich das Tool?

Unsere Lösung ist flexibel gestaltet, um den unterschiedlichen Anforderungen im Vermietungsprozess gerecht zu werden.

Einzelvermieter

Schnell sortieren und professionell auftreten. Behalten Sie den Überblick über Ihre Immobilien ohne großen Verwaltungsaufwand.

Hausverwaltung

Einheitliche Datenstruktur für alle Objekte. Optimieren Sie Ihre Workflows und standardisieren Sie den Bewerbungsprozess.

Maklerbüro

Saubere Zuordnung durch Referenznummern. Managen Sie hohe Anfragevolumen effizient und kundenorientiert.

WG / Untermiete

Kompakte Abfrage ohne Papierkram. Finden Sie den passenden Mitbewohner einfach, digital und sicher.

FAQ für Vermieter

Häufige Fragen zur digitalen Mieterselbstauskunft aus Vermietersicht.

Rechtliche Grundlagen & Pflichten

Ist die Abgabe einer Mieterselbstauskunft gesetzlich verpflichtend?

Nein, rechtlich ist sie freiwillig. In der Praxis können Vermieter den Mietvertrag aber an die Abgabe knüpfen. Ohne Auskunft wird Ihre Bewerbung meist nicht weiter berücksichtigt – es besteht eine faktische Zwangslage auf dem angespannten Wohnungsmarkt.

Was passiert, wenn der Mieter das Ausfüllen verweigert?

Der Vermieter darf die Bewerbung ablehnen, ohne dies begründen zu müssen. Das Fragerecht des Vermieters ist durch BGH-Rechtsprechung anerkannt (BGH VIII ZR 107/13).

Welche Fragen sind unzulässig?

Unzulässig sind: Religion, Schwangerschaft/Familienplanung, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen ohne Mietbezug, Gesundheitsdaten, sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, Hobbys und Musikinstrumente. Bei diesen Fragen hat der Mieter ein 'Recht zur Lüge' ohne rechtliche Konsequenzen.

Was mache ich bei falschen Angaben in der Selbstauskunft?

Falsche Angaben bei zulässigen Fragen (Einkommen, Insolvenz) berechtigen zur Anfechtung (§ 123 BGB) oder fristlosen Kündigung (§ 543 BGB). Die Anfechtungsfrist beträgt 1 Jahr ab Entdeckung. Wichtig: Das Gericht führt eine Interessensabwägung durch und prüft, ob die Kündigung in der Gesamtsituation zumutbar ist.

Muss der Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen?

Nein. Der Vorvermieter ist nicht zur Ausstellung verpflichtet (BGH VIII ZR 238/08). Achtung: Gefälschte Bescheinigungen berechtigen zur fristlosen Kündigung, auch bei pünktlicher Mietzahlung (BGH VIII ZR 107/13). Als Alternative gelten Kontoauszüge oder Quittungen.

Datenschutz & Aufbewahrung

Wie sicher sind die Daten bei einer Online-Selbstauskunft?

Die Übertragung ist TLS-verschlüsselt (HTTPS), Links sind nicht öffentlich, Daten gehen nur an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies entspricht Art. 32 DSGVO (Stand der Technik).

Wie lange darf ich Daten abgelehnter Bewerber speichern?

Maximal 3-6 Monate nach Ablehnung (DSGVO Art. 5). Diese Frist dient zur Absicherung gegen mögliche Diskriminierungsklagen nach AGG. Eine längere Speicherung in einem 'Bewerberpool' erfordert eine separate schriftliche Einwilligung.

Darf ich die Selbstauskunft an Makler weitergeben?

Nein, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Mieters. Die Weitergabe ist eine Datenverarbeitung, die einer Rechtsgrundlage bedarf (DSGVO Art. 6). Verstöße können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.

Kosten & Schufa

Ist die Erstellung der digitalen Mieterselbstauskunft kostenlos?

Ja, auf Mieter-Auskunft.de ist die Erstellung und der PDF-Download komplett kostenlos.

Ersetzt die Mieterselbstauskunft die Schufa-Bonitätsauskunft?

Nein, sie ergänzt die SCHUFA. Viele Vermieter möchten zusätzlich eine Bonitätsauskunft als Nachweis der Zahlungsfähigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen SCHUFA-Bonitätsauskunft und BonitätsCheck?

Die Bonitätsauskunft (ca. 30€) enthält alle SCHUFA-Daten inkl. Score-Historie. Der BonitätsCheck (ca. 30€) ist ein kompaktes Zertifikat nur für Vermieter – datenschutzfreundlicher, 60 Tage gültig, ohne sensitive Kontodetails.

Wann darf ich eine Schufa-Auskunft verlangen?

Erst in der Vertragsanbahnung (Phase 2), wenn der Interessent eine konkrete Mietabsicht erklärt hat – nicht zur bloßen Besichtigung. Verlangen Sie den BonitätsCheck, nicht die vollständige Datenkopie.

Haustiere & Sonderfragen

Darf ich nach Haustieren fragen?

Ja, bei Hunden und Katzen ist die Frage zulässig, da der Vermieter eine Einzelfallprüfung vornehmen darf. Ein generelles Haustierverbot ist jedoch unwirksam. Kleintiere (Hamster, Fische) sind immer erlaubt und müssen nicht angegeben werden.

Darf ich nach Rauchen oder Musikinstrumenten fragen?

In der Regel nein. Rauchen und Musizieren gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch (BGH VIII ZR 37/07). Generelle Verbote in Standardmietverträgen sind unwirksam, daher bietet die Antwort kaum rechtliche Handhabe.

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