Mieterselbstauskunft digital erfassen
Link teilen, digitale Selbstauskünfte empfangen. Standardisierte Abfrage nur zulässiger Daten - direkt per E-Mail mit allen Nachweisen.
Datensouveränität
Deine Daten verlassen dein Gerät erst, wenn du es willst. Keine Speicherung auf Vorrat – du behältst die Kontrolle.
Nur zulässige Fragen
Unser Formular basiert auf der aktuellen Rechtsprechung und fragt nur, was Vermieter wissen dürfen.
Akzeptiert
Standardisiertes Format, das von Hausverwaltungen und privaten Vermietern gleichermaßen akzeptiert wird.
So funktioniert's in 3 Schritten
Formular erstellen, Link teilen, Antworten empfangen.
Objekt & E-Mail hinterlegen
Titel/Referenz eintragen, Zustelladresse wählen.
Link teilen
Per Mail/Messenger versenden, kein öffentliches Listing.
Mieter füllt aus & bestätigt
Pflichtfelder, Uploads, Einwilligung, Bestätigung.
Vorteile für Vermieter
Weniger Rückfragen, schnellere Auswahl, sauber dokumentiert.
Alle Angaben digital lesbar, kein Abtippen mehr.
Unterlagen kommen direkt digital an – ohne Scanner.
Daten direkt übernehmen, vermeidet Tippfehler.
Im Objektordner speichern und per Suche sofort finden.
Unterlagen auch unterwegs oder im Homeoffice prüfen.
Rückstandslos per Klick statt Papier schreddern.
Einfache Abstimmung mit Miteigentümern oder Verwaltung.
Bewerber nebeneinanderlegen und besser beurteilen.
Schnelles Sortieren in A-/B-Liste und Absage-Ordner.
Sofort antworten, Einladungen oder Rückfragen senden.
Digitale Nachweise gehen nicht verloren und bleiben zugeordnet.
Digitaler Prozess wirkt organisiert und professionell.
Funktionsumfang & Details
Was unser Tool für Sie leistet – von Validierung bis Upload.
Identität, Kontakt, Adresse, Beschäftigung & Einkommen klar gekennzeichnet.
Titel und Referenz wandern automatisch in den E-Mail-Betreff.
Bis zu 5 Nachweise (PDF/JPG/PNG) und Co-Mieter Felder in einem Durchlauf.
DSGVO-Einwilligung, Signaturhinweis und Löschhinweis bereits integriert.
Eingaben landen direkt in Ihrer Benachrichtigungs-Adresse – kein Login nötig.
Kein öffentliches Listing, eindeutige Links pro Formular-Link.
Voll responsiv – bequem am Handy oder Laptop ausfüllen lassen.
Referenzen pro Objekt und klare Zuordnung für Maklerbüros.
Auch für mehrere Objekte nutzbar, sauber getrennt pro Link.
Für wen eignet sich das Tool?
Unsere Lösung ist flexibel gestaltet, um den unterschiedlichen Anforderungen im Vermietungsprozess gerecht zu werden.
Einzelvermieter
Schnell sortieren und professionell auftreten. Behalten Sie den Überblick über Ihre Immobilien ohne großen Verwaltungsaufwand.
Hausverwaltung
Einheitliche Datenstruktur für alle Objekte. Optimieren Sie Ihre Workflows und standardisieren Sie den Bewerbungsprozess.
Maklerbüro
Saubere Zuordnung durch Referenznummern. Managen Sie hohe Anfragevolumen effizient und kundenorientiert.
WG / Untermiete
Kompakte Abfrage ohne Papierkram. Finden Sie den passenden Mitbewohner einfach, digital und sicher.
FAQ für Vermieter
Häufige Fragen zur digitalen Mieterselbstauskunft aus Vermietersicht.
Rechtliche Grundlagen & Pflichten
Ist die Abgabe einer Mieterselbstauskunft gesetzlich verpflichtend?
Nein, rechtlich ist sie freiwillig. In der Praxis können Vermieter den Mietvertrag aber an die Abgabe knüpfen. Ohne Auskunft wird Ihre Bewerbung meist nicht weiter berücksichtigt – es besteht eine faktische Zwangslage auf dem angespannten Wohnungsmarkt.
Was passiert, wenn der Mieter das Ausfüllen verweigert?
Der Vermieter darf die Bewerbung ablehnen, ohne dies begründen zu müssen. Das Fragerecht des Vermieters ist durch BGH-Rechtsprechung anerkannt (BGH VIII ZR 107/13).
Welche Fragen sind unzulässig?
Unzulässig sind: Religion, Schwangerschaft/Familienplanung, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen ohne Mietbezug, Gesundheitsdaten, sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, Hobbys und Musikinstrumente. Bei diesen Fragen hat der Mieter ein 'Recht zur Lüge' ohne rechtliche Konsequenzen.
Was mache ich bei falschen Angaben in der Selbstauskunft?
Falsche Angaben bei zulässigen Fragen (Einkommen, Insolvenz) berechtigen zur Anfechtung (§ 123 BGB) oder fristlosen Kündigung (§ 543 BGB). Die Anfechtungsfrist beträgt 1 Jahr ab Entdeckung. Wichtig: Das Gericht führt eine Interessensabwägung durch und prüft, ob die Kündigung in der Gesamtsituation zumutbar ist.
Muss der Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen?
Nein. Der Vorvermieter ist nicht zur Ausstellung verpflichtet (BGH VIII ZR 238/08). Achtung: Gefälschte Bescheinigungen berechtigen zur fristlosen Kündigung, auch bei pünktlicher Mietzahlung (BGH VIII ZR 107/13). Als Alternative gelten Kontoauszüge oder Quittungen.
Datenschutz & Aufbewahrung
Wie sicher sind die Daten bei einer Online-Selbstauskunft?
Die Übertragung ist TLS-verschlüsselt (HTTPS), Links sind nicht öffentlich, Daten gehen nur an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies entspricht Art. 32 DSGVO (Stand der Technik).
Wie lange darf ich Daten abgelehnter Bewerber speichern?
Maximal 3-6 Monate nach Ablehnung (DSGVO Art. 5). Diese Frist dient zur Absicherung gegen mögliche Diskriminierungsklagen nach AGG. Eine längere Speicherung in einem 'Bewerberpool' erfordert eine separate schriftliche Einwilligung.
Darf ich die Selbstauskunft an Makler weitergeben?
Nein, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Mieters. Die Weitergabe ist eine Datenverarbeitung, die einer Rechtsgrundlage bedarf (DSGVO Art. 6). Verstöße können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.
Kosten & Schufa
Ist die Erstellung der digitalen Mieterselbstauskunft kostenlos?
Ja, auf Mieter-Auskunft.de ist die Erstellung und der PDF-Download komplett kostenlos.
Ersetzt die Mieterselbstauskunft die Schufa-Bonitätsauskunft?
Nein, sie ergänzt die SCHUFA. Viele Vermieter möchten zusätzlich eine Bonitätsauskunft als Nachweis der Zahlungsfähigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen SCHUFA-Bonitätsauskunft und BonitätsCheck?
Die Bonitätsauskunft (ca. 30€) enthält alle SCHUFA-Daten inkl. Score-Historie. Der BonitätsCheck (ca. 30€) ist ein kompaktes Zertifikat nur für Vermieter – datenschutzfreundlicher, 60 Tage gültig, ohne sensitive Kontodetails.
Wann darf ich eine Schufa-Auskunft verlangen?
Erst in der Vertragsanbahnung (Phase 2), wenn der Interessent eine konkrete Mietabsicht erklärt hat – nicht zur bloßen Besichtigung. Verlangen Sie den BonitätsCheck, nicht die vollständige Datenkopie.
Haustiere & Sonderfragen
Darf ich nach Haustieren fragen?
Ja, bei Hunden und Katzen ist die Frage zulässig, da der Vermieter eine Einzelfallprüfung vornehmen darf. Ein generelles Haustierverbot ist jedoch unwirksam. Kleintiere (Hamster, Fische) sind immer erlaubt und müssen nicht angegeben werden.
Darf ich nach Rauchen oder Musikinstrumenten fragen?
In der Regel nein. Rauchen und Musizieren gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch (BGH VIII ZR 37/07). Generelle Verbote in Standardmietverträgen sind unwirksam, daher bietet die Antwort kaum rechtliche Handhabe.